Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kleifgesandfriends | Duisburg | Stand: Jan 2026

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Fokus & B2B-Verträge

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Softwareentwicklung und digitale Markenführung. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucherverträge werden nicht geschlossen.

1.2 Timeline & Mitwirkungspflicht

Die vereinbarte Umsetzungsfrist (z.B. das "8-Wochen-MVP-Versprechen") beginnt erst an dem Werktag, an dem alle erforderlichen Informationen, Inhalte und technischen Zugänge des Kunden vollständig und digital vorliegen.

Verzögerungen durch den Kunden führen zu einer Verschiebung der Deadlines zzgl. einer Wiederanlaufzeit von 3 Werktagen.

1.3 Methodik (KI-Einsatz)

Der Auftragnehmer nutzt zur Effizienzsteigerung KI-gestützte Workflows. Dies ist fester Bestandteil der internen Methodik. Die Qualität des Endergebnisses bleibt hiervon unberührt.

2. Umsetzung & Abnahme

2.1 Agile Entwicklung & Änderungen

Die Entwicklung erfolgt agil. Wünsche, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, gelten als Change Requests und werden nach dem aktuellen Stundensatz separat berechnet.

2.2 Abnahmefiktion

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt oder das Arbeitsergebnis produktiv nutzt.

2.3 Nutzungsrechte & Bezahlung

Rechtevorbehalt: Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

3. Haftung & Finanzen

3.1 Haftung bei Drittanbietern

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Ausfälle von Drittanbietersoftware (z.B. Plugins, Hosting-Provider, KI-Schnittstellen), auf die er keinen direkten Einfluss hat.

3.2 Rechtliche Verantwortung

Die rechtliche Prüfung von Inhalten (Impressum, Datenschutz, Wettbewerbsrecht) obliegt dem Kunden. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.

3.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Projekten Abschlagszahlungen nach Fortschritt zu verlangen.