Ist Ihre Website barrierefrei — und BFSG-fit?

Geben Sie Ihre Adresse ein und sehen Sie in ~30 Sekunden, wie barrierefrei Ihre Seite ist — mit Score und den konkreten Problemen, verständlich erklärt. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Barrierefreiheit ist seit 2025 Pflicht — für viele, nicht für alle.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verlangt, dass bestimmte digitale Angebote für alle Menschen nutzbar sind — auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Maßstab sind die international anerkannten WCAG-Kriterien.

Betroffen sind vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online etwas abschließen: Onlineshops, Termin- und Buchungssysteme, Verträge, Banking. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Heißt: Nicht jede Website muss konform sein — aber barrierefrei zu sein, ist ohnehin gutes Handwerk und erreicht mehr Menschen.

Die häufigsten Stolpersteine — in Sekunden sichtbar.

Farbkontraste

Zu blasser Text auf hellem Grund ist der häufigste Mangel — und für viele kaum lesbar.

Bilder & Alternativtexte

Ohne Alt-Text bleibt blinden Nutzern verborgen, was auf Ihren Bildern zu sehen ist.

Formulare & Beschriftungen

Felder ohne verknüpftes Label sind per Screenreader praktisch nicht ausfüllbar.

Tastatur-Bedienung

Links, Buttons und „Zum Inhalt springen" — alles muss ohne Maus funktionieren.

Struktur & Überschriften

Eine saubere Überschriften-Hierarchie ist die Landkarte für Hilfstechnik.

Sprache & Titel

Ausgezeichnete Seitensprache und ein klarer Titel — kleine Dinge, große Wirkung.

Den vollständigen
BFSG-Bericht anfordern

Der Sofort-Check zeigt die Spitze des Eisbergs. Für den vollständigen Bericht prüfe ich Ihre Seite persönlich — inklusive der Punkte, die nur manuell auffallen (Tastatur, Screenreader, Vorlese-Logik) — und sage Ihnen klar, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge. Kein Verkaufsdruck, keine Kosten.

  • Konkreter Maßnahmenplan statt Technik-Kauderwelsch
  • DSGVO: Ihre Daten bleiben in Deutschland — keine US-Cloud
  • Ehrliche Einordnung, ob das BFSG für Sie überhaupt greift

Was Betriebe zum BFSG wissen wollen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Angebote barrierefrei sein — Maßstab sind die WCAG bzw. die Norm EN 301 549.

Gilt das BFSG für meine Website?

Nicht für jede Website. Betroffen sind vor allem Anbieter elektronischer Geschäfte gegenüber Verbrauchern — etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking oder Verträge, die online abgeschlossen werden. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Sie konkret betroffen sind, ist eine Einzelfallfrage — der Check ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber sofort eine ehrliche Standortbestimmung.

Wie funktioniert der Check?

Wir lassen Ihre Seite über Google Lighthouse gegen die gängigen WCAG-Prüfungen testen und zeigen Ihnen den Score plus die wichtigsten konkreten Befunde — verständlich erklärt. Es werden keine Daten von Ihnen gespeichert.

Ist ein guter Score gleichbedeutend mit „rechtssicher"?

Nein. Automatische Tests finden je nach Quelle nur rund 30–50 % der möglichen Barrieren. Ein guter Score ist eine starke Basis, ersetzt aber weder die manuelle Prüfung (z. B. Tastatur-Bedienbarkeit, Screenreader-Test) noch eine rechtliche Einschätzung. Genau das übernehmen wir im persönlichen Bericht.

Was kostet mich der Check?

Der Sofort-Check ist kostenlos und unverbindlich. Auch den ausführlichen, persönlich erstellten Bericht mit Maßnahmenplan bekommen Sie gratis — ohne Verkaufsdruck.

Barrierefreiheit ist kein Häkchen auf einer Liste — sie entscheidet, ob ein Mensch Ihren Termin buchen oder Ihre Pflegeleistung verstehen kann. Ich baue Websites, die von Anfang an für alle funktionieren. Lassen Sie uns auf Ihre Seite schauen.